Aus- und Fortbildungen
Fortbildungs-Lehrgänge dauern zehn Stunden und werden im Gegensatz zu Gaulehrgängen (fünf Stunden) zur Verlängerung der Übungsleiter-Lizenz anerkannt.
Zur Verlängerung der Übungsleiterlizenz sind 20 Fortbildungs-Stunden innerhalb von vier Jahren nachzuweisen. Pro Jahr können problemlos zwei Fortbildungs-Lehrgänge pro Übungsleiter besucht werden. Die Zulassung zu einem dritten oder folgenden Lehrgang ist aber über die Warteliste möglich, damit Übungsleiter, die ihre Verlängerung im letzten Jahr des Ablaufs ihrer Lizenz machen müssen, noch einen Platz erhalten. Bei Gaulehrgängen gibt es meistens keine Einschränkungen.
- Fitness für Ältere
am 25.04.2020 im Neubulach
09.00-18.00 Uhr
Susanna Berndt
GymNet
- Übungsleiterassistenten Ausbildung Kinderturnen
am 21.-22.03.2020 in Oberhaugstett
09.00-18.00 Uhr